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Menschenrechtswidrig

Kein Platz im Altenheim ohne Erwachsenenvertretung?

(FOTO: iStock/PeopleImages)
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Familien, die sich mit der Organisation von stationärer Pflege für ihre Angehörigen konfrontiert sehen, geraten oft unter enormen Druck. Die bürokratischen Anforderungen, die in diesem Prozess auf sie zukommen, sind nicht zu unterschätzen. Eine dieser Anforderungen, die immer häufiger gestellt wird, ist die Vorlage einer Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht – unabhängig davon, ob die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner entscheidungsfähig sind oder nicht.

Das Thema Erwachsenenvertretung ist komplex und erfordert eine individuelle Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit. Eine pauschale Anforderung dieser Vertretung für alle Heimbewohnerinnen und Bewohner ist nicht nur unzulässig, sondern auch menschenrechtswidrig. „Man kann nicht automatisch für jede:n Heimbewohner:in eine Erwachsenenvertretung bestellen, um die eigenen Abläufe zu vereinfachen. Das wäre menschenrechtswidrig und eine Entmündigung“, betont Martin Marlovits, stellvertretender Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung.

Anmeldung für Pflegeplatz

Die Anmeldung für einen Pflegeplatz stellt eine Bedarfsbekundung dar und ist kein Rechtsgeschäft, daher sollte die rechtsgeschäftliche Entscheidungsfähigkeit nicht als Bedingung gestellt werden. Doch Angehörige fühlen sich oft machtlos und wenden sich an das VertretungsNetz, um eine gesetzliche Erwachsenenvertretung für ihr Familienmitglied zu registrieren. Doch sie stoßen an eine Wand, wenn das Familienmitglied nur körperlich beeinträchtigt ist und noch ausreichend entscheidungsfähig ist.

Zahlungsausfall?

Zusätzlich zu diesen Herausforderungen versuchen einige Behörden, durch Bürgschaften von Angehörigen einen befürchteten Zahlungsausfall zu verhindern. „Die Angehörigen sollen für den Fall, dass jemand einen kostenpflichtigen Kurzzeit- bzw. Übergangspflegeplatz nicht bezahlt, vorab eine Haftungserklärung abgeben. Bei VertretungsNetz sind mehrere Fälle bekannt, wo Zahlscheine von hohen Summen an Familien ausgestellt wurden. Es gibt für solche Bürgschaften jedoch keine gesetzliche Grundlage“, erklärt Marlovits.

Das Erwachsenenschutzgesetz sieht vor, dass auch Personen mit Beeinträchtigungen, abhängig von der Situation und erforderlichenfalls mit Unterstützung, selbstbestimmt entscheiden können. Doch diese Selbstbestimmung wird in der Praxis oft eingeschränkt. In Salzburg etwa werden Menschen mit psychischen Erkrankungen seit einiger Zeit nicht mehr in Seniorenwohnhäusern aufgenommen. Norbert Krammer, Bereichsleiter Erwachsenenvertretung für die Region, kritisiert diese Praxis: „Wir fordern ein Ende der Ausgrenzung und Diskriminierung, immerhin trägt Salzburg stolz den Titel Menschenrechtsstadt.“

Quelle: OTS

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.