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OGH

Missbrauchs-Urteil gegen burgenländischen Arzt aufgehoben

(FOTO: wikimedia/Gugerell)
(FOTO: wikimedia/Gugerell)

Das Urteil gegen einen burgenländischen Mediziner, der im vergangenen Dezember wegen sexuellen Missbrauchs von vier Patientinnen verurteilt wurde, wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben. Der Arzt muss sich nun erneut vor Gericht verantworten. In der Aufwachphase soll er die Patientinnen missbraucht haben.

Die ursprüngliche Verurteilung hatte den Arzt zu einer dreijährigen Haftstrafe verpflichtet, von denen zwei Jahre bedingt waren. Dieses Urteil wurde nun vom OGH aufgrund erheblicher Bedenken aufgehoben und der Fall muss neu verhandelt werden.

Wegen Narkosemittel

Die Nichtigkeitsbeschwerde des Mediziners, die auf den Beweisergebnissen des Prozesses am Landesgericht Eisenstadt basierte, hat das Gericht bestätigt. Nach Berichten des ORF Burgenland hat der OGH in seiner Entscheidung festgestellt, dass bei einem neuen Verfahren stärker berücksichtigt werden muss, dass das verwendete Narkosemittel laut Gutachter sexuelle Fantasien und Träume verursachen kann. Zudem wurden keine DNA-Spuren gefunden und die Patientinnen äußerten Unsicherheit darüber, ob es tatsächlich zu einem Übergriff gekommen ist.

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Trotz dieser Unsicherheiten war das Gericht in seiner Urteilsbegründung der Ansicht, dass die Aussagen der Frauen glaubhaft waren und die Häufung und zeitliche Nähe der vier Fälle auffällig sei. Der neue Prozess wird vor einem anderen Schöffensenat in Eisenstadt stattfinden. Ein genauer Termin für die Neuverhandlung des Falles steht allerdings noch nicht fest.

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.