Eine Hochzeitsreise, ein Konflikt am anderen Ende der Welt – und plötzlich gibt es kein Ticket mehr nach Hause.
Eine geplante Hochzeitsreise nach Thailand ist für eine französische Familie unversehens zu einem ungewollten Langzeitaufenthalt geworden. Wie die Zeitung „L’Indépendant“ berichtet, sitzt die Familie d’Ouveillane derzeit an ihrem Reiseziel fest, weil zahlreiche Fluggesellschaften Zwischenlandungen in Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten aus Sicherheitsgründen derzeit meiden. Beide Länder zählen normalerweise zu den wichtigsten Umsteigeknoten im internationalen Luftverkehr – doch die angespannte Sicherheitslage im Nahen Osten und die damit verbundenen Einschränkungen im Flugbetrieb machen eine Rückkehr nach Frankreich aktuell unmöglich.
Ursprünglich war die Abreise für den 5. März vorgesehen. Doch alternative Flugverbindungen sind inzwischen kaum mehr erschwinglich. „Wir wissen nichts. Wir wissen nur, dass die Preise in die Höhe geschossen sind“, sagt Mutter Patricia. Für vier Personen werden derzeit rund 11.000 Euro fällig, einzelne Angebote erreichen sogar Summen von bis zu 60.000 Euro. Die zuständige Fluggesellschaft habe der Familie lediglich zwei Optionen unterbreitet: eine Erstattung der Ticketkosten oder eine Umbuchung.
Gestörte Flugrouten
Der Grund, warum Konflikte im Nahen Osten auch Reisende in weit entfernten Regionen direkt treffen, liegt in der Geografie der Flugrouten. Verbindungen zwischen Europa und Asien verlaufen häufig über diesen Luftraum – wird er gesperrt oder als nicht sicher eingestuft, sind Flugzeuge gezwungen, erhebliche Umwege in Kauf zu nehmen, was sowohl die Reisezeit als auch den Treibstoffverbrauch deutlich erhöht. Der katarische Luftraum wurde aufgrund eines iranischen Gegenangriffs auf US-Stützpunkte in Katar geschlossen. Der Luftraum der Vereinigten Arabischen Emirate wurde teilweise und temporär geschlossen. Wie das Portal „Simple Flying“ berichtet, verlängern sich dadurch die Flugzeiten erheblich. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden von den Airlines in der Regel an die Passagiere weitergegeben.
Die Familie d’Ouveillane hat sich angesichts dieser Lage entschieden, vorerst in Thailand zu bleiben. „Im schlimmsten Fall verlängern wir einfach unseren Urlaub. Wir beschweren uns nicht. Hier, wo wir sind, sind wir in Sicherheit“, erklärt Vater Sebastien. Am ursprünglich geplanten Abreisetag wollen sie am Flughafen sondieren, welche Optionen zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Eingeschränkte Rechte
Wer außerhalb der Europäischen Union gestrandet ist, verfügt zudem häufig über deutlich eingeschränkte Rechte gegenüber den Fluggesellschaften. In Ländern wie Thailand richten sich mögliche Entschädigungsansprüche in erster Linie nach den jeweiligen Beförderungsbedingungen der Airline. Zwar regelt das internationale Montrealer Übereinkommen grundsätzliche Haftungsfragen im Luftverkehr – bei Flugausfällen infolge kriegerischer Ereignisse sind darin jedoch keine verbindlichen Entschädigungsleistungen vorgesehen.