Ein Landwirt aus Deutschland, der seine Rinder misshandelt hat, wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dieses Urteil, das im Rahmen des Allgäuer Tierschutzskandals verhängt wurde, ist mittlerweile rechtskräftig. In Österreich hingegen sind unbedingte Haftstrafen für Tierquälerei eine Seltenheit, was nun zu einer intensiven Debatte über die hiesige Strafpraxis führt.
Das Landgericht Memmingen in Bayern war Anfang Oktober Schauplatz des dritten Prozesses im Allgäuer Tierschutzskandal. Im Fokus standen die ehemaligen Zustände in drei Milchviehbetrieben in Bad Grönenbach, wo bei zahlreichen kranken Rindern notwendige tierärztliche Behandlungen unterlassen wurden. Der bereits im August rechtskräftig verurteilte 25-jährige Landwirt hat nun eine mehrjährige Haftstrafe zu verbüßen.
Strenges Urteil
Dieses Urteil, das im Vergleich zur bisherigen deutschen Rechtsprechung als streng gilt, wirft in Österreich Fragen auf. Hierzulande sind unbedingte Haftstrafen wegen Tierquälerei eher die Ausnahme. In den meisten Fällen werden bedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen oder es kommt zu diversionellen Erledigungen, oft in Verbindung mit einer Geldbuße.
Anhebung der Strafen in Österreich
Die österreichische Tierschutzorganisation „Pfotenhilfe“ hat sich in die Debatte eingeschaltet und fordert eine Anhebung der Strafen für Tierquälerei. „Wir fordern von Justizministerin Alma Zadic eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf fünf Jahre, denn die derzeitige Rechtslage ist eine Verhöhnung der Opfer“, so Sprecher Jürgen Stadler. Derzeit liegt die Höchststrafe in Österreich bei zwei Jahren.
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Darüber hinaus plädiert die „Pfotenhilfe“ für verpflichtende Schulungen für Justizbehörden. Stadler argumentiert, dass in diesen Schulungen vermittelt werden sollte, „dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist“. Er betont zudem die Bedeutung von abschreckenden Urteilen: „Bei Urteilen geht es ja auch um Generalprävention, also die abschreckende Wirkung auf mögliche weitere Täter. Die existiert hierzulande einfach nicht.“
Die Diskussion um die angemessene Bestrafung von Tierquälern ist in Österreich entfacht und es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Strafpraxis in Zukunft verändern wird.
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