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Verpflichtendes Kinderschutzkonzept für Wiener Kindergärten

(FOTO: iStock/marcobir)
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Im Mai diesen Jahres wurden mehrere Missbrauchsfälle an Wiener Kindergärten bekannt. Der Skandal weitete sich allerdings aus, als bekannt wurde, dass die Eltern erst ein Jahr später informiert wurden. Nun handelt die Politik und reformiert die momentanen Gesetze zum Kinderschutz – allerdings nur in Wien. So soll die Hauptstadt das strengste Kindergartengesetz Österreichs erhalten.

Der Wiener Landtag reformiert in diesem Augenblick das Kindergartengesetz. Allerdings nur für die Kindergärten in Wien. Private als auch städtische Elementareinrichtungen müssen zukünftig ein verpflichtendes Kinderschutzkonzept vorlegen.

Demnach soll auch pro Standort ein Kinderschutzbeauftragter eingesetzt werden. Die Pädagoginnen und Pädagogen müssen zudem regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen die sich mit dem Schwerpunkt Kinderrecht beschäftigen. Zusätzlich soll in der zuständigen Magistratsabteilung 11 (Kinder- und Jugendhilfe) eine Kompetenzstelle für Kinderschutz eingerichtet werden.

So soll Wien das strengste Kindergartengesetz Österreichs erhalten, wie Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr erklärt: „Wir zeigen mit der gesetzlichen Verankerung des Kinderschutzes, dass dieser in Wien oberste Priorität hat.“ Die Vorgaben der neuen Regelungen sollen bis Dezember 2023 umgesetzt werden. Ab Ende des kommenden Jahres soll die Einhaltung des Kindergartengesetzes regelmäßig geprüft werden.

Die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft weist unterdessen darauf hin, dass diese Gesetzte auf Sommer- und Feriencamps ausgeweitet werden müssen. Aus dem Büro von Wiederkehr heißt es unterdessen, dass auch bei Sommer- und Feriencamps neue Regelungen geplant sind. Zudem soll ein bundeseinheitliches Kinderschutzgesetz geschaffen werden.

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Hilfe bei Missbrauch

Falls Sie Personen kennen, die unter psychischem, physischem und/oder sexuellem Missbrauch leiden, zögern Sie nicht um Hilfe zu bitten:
• Rat auf Draht, Onlineberatung
• Rat auf Draht: Chatberatung Mo bis Fr, 18 – 20 Uhr
• Rat auf Draht: 147
• Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01 / 310 87 79
• Frauenhelpline: 0800 222 555
• Sorgentelefon für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: 0800 / 20 14 40
• Psychiatrische Soforthilfe: 01 / 313 30

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Quellen wien.gv.at, Petitionsplattform: Stadt Wien