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Valorisierung

Eltern-Kind-Pass: Einigung zwischen Bund und Ärztekammer

Der Mutter-Kind-Pass soll ab nun Eltern-Kind-Pass heißen. (FOTO: privat)
Der Mutter-Kind-Pass soll ab nun Eltern-Kind-Pass heißen. (FOTO: privat)

Nach drei Jahren Kampf um ein neues Modell für den Mutter-Kind-Pass, konnten sich Bund und Ärztekammer nun kurz vor Ablauf der Frist einigen. Nun stehen den Ärzten zusätzliche 2,75 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Entscheidung ist gefallen! Und das etwa eine Sekunde vor Zwölf. Denn nach etlichen Drohungen der Ärztekammer aus dem Mutter-Kind-Pass Vertrag auszusteigen, ließ sich der Bund relativ viel Zeit für seine Reaktion. Und obwohl Gesundheitsminister Rauch noch im November letzten Jahres via Twitter darauf hinwies, dass es die Leistungen des Eltern-Kind-Passes auch in Zukunft geben wird, fühlte sich die Ärztekammer im Stich gelassen. Einigungen wurden immer wieder aufgeschoben. Eine dringende Einigung musste bis Ende März getroffen werden. In der letzten Runde der Verhandlungen konnte man sich schließlich einigen.

Jetzt soll der Gelbe Pass für die Vorsorgeuntersuchung von Säuglingen „Eltern-Kind-Pass“ heißen, nicht mehr Mutter-Kind-Pass. Neben dieser Neuerung soll man sich auch von der Papier-Ausgabe des Passes verschieden. Denn das Dokument wird in Zukunft rein digital.

19,75 Millionen

Am Freitagmorgen informierte die Bundeskurie die betroffenen Ärzte über die Annahme des Verhandlungspakets. Zusätzlich zu den 17 Millionen Euro vom Jahreswechsel stehen 2,75 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können die Leistungen um 75,06 Prozent angehoben werden und die Ultraschalltarife um 46,7 Prozent erhöht werden. Es wird keine automatische Valorisierung geben, aber Ende 2024 wird über Anpassungen gesprochen.

Erweiterungen

Eine psychosoziale Beratung zu Beginn der Schwangerschaft, eine zweite Hebammenberatung vor der Geburt, ein zusätzliches Hörscreening, ein weiterer Ultraschall und ergänzende Laboruntersuchungen sind Teil des neuen Untersuchungsprogramms. Die Österreichische Ärztekammer verpflichtet sich dabei zur Mitarbeit an einem elektronischen Pass. Die Kosten werden zu zwei Dritteln vom Familienlastenausgleichsfonds und zu einem Drittel von den Sozialversicherungen übernommen.

Honorarleistungen

Die Honorarleistungen der Schwangerenuntersuchungen sind seit 1994 nicht angehoben worden. Heißt, dass Ärzte für eine Untersuchung im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchung noch immer nur 18,02 Euro erhalten. Was mitunter auch dazu führt, dass viele Ärzte in der Frauenheilkunde nur noch private Leistungen anbieten.

Vor 50 Jahren

1974 wurde der uns bekannte gelbe Mutter-Kind-Pass in Österreich von Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter eingeführt und damit eine Sensation geboren – im wahrsten Sinne des Wortes. Der Pass hat maßgeblich dazu beigetragen, die Sterblichkeitsrate von Säuglingen in Österreich zu minimieren. Aber auch die Früherkennung von Fehlentwicklungen im Säuglings- und Kindesalter können mit den detaillierten Informationen des Mutter-Kind-Passes rechtzeitig erkannt werden.

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Die vorgesehenen Untersuchungen des Passes waren gesetzlich nie vorgeschrieben. Allerdings ist ein lückenlose Nachweis aller Untersuchungen noch immer die Voraussetzung für die Gewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes ab dem 21. Lebensmonat. Wichtig dabei ist und bleibt: Alle Untersuchungen sind kostenlos, auch wenn keine Krankenversicherung für Mutter oder Kind besteht.

Quelle: ots Bundespressedienst

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