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Verbreitung

Höhere Strafen für Darstellung von Kindesmissbrauch geplant

Höhere Strafen für Besitz von kinderpornografischem Material Verwendungshinweis: Das Bildmaterial darf ausschließlich im redaktionellen Zusammenhang mit der dazu gehörigen Textmeldung und unter Nennung der Bildquelle verwendet werden. (FOTO: APA/dpa-Zentralbild)
Höhere Strafen für Besitz von kinderpornografischem Material Verwendungshinweis: Das Bildmaterial darf ausschließlich im redaktionellen Zusammenhang mit der dazu gehörigen Textmeldung und unter Nennung der Bildquelle verwendet werden. (FOTO: APA/dpa-Zentralbild)

Die Regierung hat sich auf höhere Strafen für die Darstellung von Kindesmissbrauch geeinigt. Damit reagiert die türkis-grüne Koalition auf die Causa rund um den Schauspieler Florian Teichtmeister, der sich wegen Besitzes von Missbrauchsdarstellungen vor Gericht verantworten muss. Vorgesehen sind laut einem Ministerratsvortrag, der am Mittwoch präsentiert wurde, höhere Strafen sowohl für den Besitz von derartigem Material, als auch für die Herstellung und Verbreitung.

Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) erinnerte im Pressefoyer nach dem Ministerrat an „unglaublich tragische und erschütternde Fälle von Kindesmissbrauch“, die in den vergangenen Wochen und Monaten bekannt geworden sind. „Es macht uns sprachlos. Es ist absolut widerlich und grausam.“ Man müsse den Entwicklungen der Digitalisierung, „die diese Delikte befeuern“, entgegentreten. „Es sind abstoßende, es sind widerliche, es sind einfach schreckliche Taten“, die sich gegen die Schwächsten der Gesellschaft richten, pflichtete Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bei.

„Kinderpornografie“ sei „verharmlosend“

Zadic hob auch hervor, dass man die Begriffe im Gesetz ändere, denn „Kinderpornografie“ sei „verharmlosend“. Es gehe hier nicht um „Kinderpornografie“, erklärte auch Raab, es handle sich nicht um eine freiwillige Entscheidung, sondern es gehe immer um die Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern. Jeder, der sich das anschaue, nehme in Kauf, dass Kinder missbraucht und vergewaltigt werden.

„Wir wollen die volle Härte gegen die Täter“, betonte Raab. Die Regierung plant, die Strafe für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen mündiger minderjähriger Personen von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre zu erhöhen. Bei unmündigen minderjährigen Personen wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahren auf bis zu drei Jahre erhöht. Auch der Besitz einer „Vielzahl von Darstellungen“ soll zu höheren Strafen führen, wobei dieser Begriff aber erst definiert werden muss.

Bis fünf Jahre

Wer eine Vielzahl von Missbrauchsdarstellungen einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bisher waren dies bis zu zwei Jahre. Bei jenen Personen, die dies zum Zweck der Verbreitung machen, wird die Mindeststrafdrohung von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Erfolgt die Herstellung einer Vielzahl von Darstellungen einer minderjährigen Person explizit zum Zweck der Verbreitung, beträgt der Strafrahmen ein Jahr bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) unterstrich, dass seit Monaten an den Maßnahmen gearbeitet worden sei und es sich um ein „wirksames Gesamtpaket“ von Prävention über Hilfe für die Opfer bis zu höheren Strafen für die Täter handle. So sollen künftig „alle Schulen verpflichtend“ Kinderschutzkonzepte haben, erklärte Raab, wobei auf Nachfrage klar wurde, dass man mit den Ländern, die ja für den Pflichtschulbereich zuständig sind, erst Gespräche führen muss. Ein Gesetzesentwurf werde vom Bildungsminister in den nächsten Wochen ausgearbeitet, kündigte Raab an. Zadic stellte für Vereine und Organisationen ein Gütesiegel in Aussicht, man werde eine entsprechende Zertifizierungsstelle einrichten.

Kinderschutzkampagne

Nachschärfen will man beim Tätigkeitsverbot, wo eine „zynische Lücke“ geschlossen werde, wie Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) berichtete. Geplant ist zudem eine ressortübergreifende Kinderschutzkampagne, hob Plakolm hervor, die das Wissen und Bewusstsein von Kindern stärken und ihnen zeigen soll, wo sie Hilfe bekommen. Kinder müssten wissen, was ihre Rechte sind und was ein Übergriff ist, und an wen sie sich wenden können, erklärte Zadic. Zur Hilfe und Unterstützung für Opfer von Kindesmissbrauch sollen etwa die Familienberatungsstellen weitere drei Millionen Euro bekommen.

Verbessern will die Regierung die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Die Experten in Landeskriminalämtern sollen aufgestockt werden, aber auch in den Regionen. Das Cyberkompetenzzentrum im Bundeskriminalamt soll ebenfalls gestärkt werden. Auch eine Meldepflicht für Arbeitgeber und Vereine. Diese sollten Bescheid wissen, wenn etwa von ehrenamtlich Tätigen Personen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige eine akute Gefahr ausgeht. Das Justizministerium prüft derzeit, ob dies rechtlich und praktisch umsetzbar ist.

Neun Millionen Euro

Kosten sollen die Maßnahmen einmalig 2,12 Mio. Euro und weiters jährlich neun Mio. Euro. Unklar ist allerdings, wann genau die Vorhaben umgesetzt und in Kraft treten werden. Zadic rechnet damit, einen konkreten Gesetzestext im ersten Halbjahr dem Parlament zuzuführen. Auch eine Begutachtungsfrist werde es geben. Nicht fest steht aber, wann genau etwa die Strafverschärfungen gelten sollen.

Auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) äußerte sich in einer schriftlichen Stellungnahme nach dem Ministerrat zu den Gesetzesvorhaben. Die Darstellung sexuellen Missbrauchs an Kindern zähle zu den „abscheulichsten Delikten“, es sei daher gut, dass nun höhere Strafen kämen. , es ist gut, dass sie jetzt kommen. Falsche Toleranz ist hier völlig fehl am Platz, jeder, der solche Delikte begeht muss wissen, dass wir hier als Gesellschaft konsequent und hart handeln.“ (red, APA)

Hilfe bei Missbrauch

Falls Sie Personen kennen, die unter psychischem, physischem und/oder sexuellem Missbrauch leiden, zögern Sie nicht um Hilfe zu bitten:
• Rat auf Draht, Onlineberatung
• Rat auf Draht: Chatberatung Mo bis Fr, 18 – 20 Uhr
• Rat auf Draht: 147
• Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01 / 310 87 79
• Frauenhelpline: 0800 222 555
• Sorgentelefon für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: 0800 / 20 14 40
• Psychiatrische Soforthilfe: 01 / 313 30

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